Herkömmliche Online-Rechtsberatungen gibt es viele. Die wohl bekannteste ist Finanztest-Testsieger „frag-einen-anwalt.de“.
Diese steht für alle „alten“ Online-Rechtsberatungen, die sämtlich auf dem gleichen Denkmuster beruhen.
1. Nachteil: Werbung statt „echter“ Nutzwert Für uns ist „frag-einen-anwalt.de“ primär individualisierte „one-to-one“ Anwalts-Werbung, für deren Entgegennahme der „Kunde“ auch noch bezahlen muß.
So schreibt schreibt Justus von Daniels unter dem Titel „ Discounteranwalt oder gezieltes Marketing?“ (Anwaltsblatt 6/2010 S. 401/402) über „frag-einen-anwalt.de“:
„Vor allem geht es um die Erhöhung des eigenen Namens im Internet,……Lediglich die Erstbeantwortung der Rechtsfragen wird offen ins Internet eingestellt und ist damit nicht viel mehr als eine Werbefläche für die Überzeugungskraft des antwortenden Anwalts.“
2. Nachteil: Bloße Erstorientierung Für uns ist „frag-einen-anwalt.de“ nie „erwachsen“ – d. h. zur „echten“, individuellen Rechtsberatung - geworden, sondern immer Kind - d. h. bloße Vorbereitung einer „echten“ Rechtsberatung geblieben.
Zur „Lockvogel-Strategie“ von „Frag-einen-Anwalt.de“ nochmals Justus von Daniels auf Seite 401:
„Anwälte versuchen, durch die Erste-Hilfe-Beratung längerfristige Mandate an Land zu ziehen.
…Die klassische Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts wandert dabei nicht ins Internet ab – die Online-Rechtsberatung geht nicht über einen ersten Rechtsrat hinaus.
…Der Frager weiß am Ende häufig nur, ob die weitere Mandatierung eines Anwalts lohnt.“
Nachteil 3: Kein Dialog mit dem Anwalt Auf der Website „frag-einen-anwalt.de“ heißt es:
„Nachgeschobene "neue" Fragen oder veränderte Sachverhalte sind nicht gestattet und brauchen von den Anwälten nicht beantwortet zu werden.“
Wenn ein Dialog zwischen Anwalt und Mandant fehlt, so fehlt es am Zentralelement einer individuellen Rechtsberatung.
Zur fehlenden Kommunikationsmöglichkeit als grundlegender Unzulänglichkeit „alter“ Online-Rechtsberatung schrieb die Bensheimer Kanzlei Steinbach auf ihrer Website:
„Wir haben die Frage der Onlinerechtsberatung kontrovers diskutiert und sind zu der Auffassung gelangt, dass die Nachteile für den Rechtssuchenden überwiegen.
So löst sich ein Fall meistens durch die genaue Analyse des Sachverhalts und nicht durch die Beurteilung schwieriger Rechtsfragen.
Erst wenn der Sachverhalt feststeht, kann die rechtliche Beurteilung erfolgen.
Nach unserer Auffassung ist eine Onlinerechtsberatung nur dazu geeignet, abstrakte Rechtsfragen zu beantworten.“
Fazit: Die „alte“ Online-Rechtsberatung“ ist aufgrund ihrer grundlegenden Schwächen nicht zukunftsfähig. Sie wird – wie Justus von Daniels es nennt – „eine Fußnote des Internets“ bleiben.
Für einen Neubeginn – der nicht primär dem Anwalt, sondern dem Mandanten dient - bedarf es eines völlig neuen Denkansatzes.