Unser Ziel war es, das klassische Kanzlei-Mandat inhaltlich gleichwertig zu ersetzen und den kompletten Beratungsprozess über unsere Mandats-Abwicklungs-Plattform stattfinden zu lassen.
Technisch umgesetzt haben wir die abschließende Bearbeitung eines Mandats im Wege der Online-Rechtsberatung, in dem wir drei Prinzipien miteinander kombiniert haben:
So ersetzt die Open Source – Onlineberatung nicht nur vollwertig das herkömmliche „Offline-Mandat“, sondern eröffnet auch Möglichkeiten anwaltlicher Zusammenarbeit, die bis jetzt nicht denkbar waren.
1. Digitale Internet-Akte Digitale Internet-Akten werden von der Anwaltschaft schon lange für die ortsungebundene Mandatsbearbeitung genutzt wie die eAkte von Annotext oder die WebAkte.
Der Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Papier-Akte besteht darin, dass die Internet-Akte und all ihre Aktualisierungen zentral auf einem Web-Server abgelegt werden und
- jeder - jederzeit - von jedem Ort
darauf Zugriff hat.
Existieren zu einem Rechtsfall bereits verschiedene Papier-Dokumente wie Verträge oder Schreiben von Anwälten, Gerichten oder Behörden, dann digitalisieren wir diese auf Wunsch kostenlos.
Alle Original-Papierdokumente – egal ob es 10, 50 oder 100 Blätter sind - können so anonymisiert in die Internet-Akte eingefügt werden.
2. Interaktivität Die Internet-Akte dokumentiert nicht nur alle relevanten Informationen über den Rechtsfall, sondern ist gleichzeitig „Interaktiver Raum“ für alle Beteiligten.
Nach dem Vorbild eines „Virtuellen Datenraums“ bietet der „Interaktive Raum“ die Möglichkeit, alle Aktivitäten, die sich in der „realen“ Welt“ bei der Durchführung eines Beratungsmandats ergeben, entsprechend „virtuell“ durchzuführen.
Insbesondere die gesamte Kommunikation aller Beteiligten kann direkt innerhalb der Akte erfolgen. Aber auch sonst bietet der „Interaktive Raum“ alle Handlungsmöglichkeiten eines „realen“ Mandats:
· Fortschreiben und Aktualisieren des Ausgangsfall bei Neuentwicklungen · Einstellen neuer Originaldokumente und fallrelevanter Informationen in die Akte · Fragen an die Anwälte · „Schriftliche“ Gespräche mit allen Beteiligten
3. Quelloffenheit Die herkömmliche digitale Akte war bisher grundsätzlich nur für den Mandanten und seinen Anwalt – also für einen „geschlossenen“ Benutzerkreis - verfügbar.
Wir haben dieses „1:1 – Prinzip“ weiterentwickelt und „quelloffen“ gestaltet – d.h. die anonymisierte Digital-Akte statt für einen geschlossenen Beraterkreis für einen offenen, unbeschränkten Beraterkreis zugänglich gemacht.
Damit kann jeder der 150 000 deutschen Anwälte an der Lösung des Falles mitarbeiten.